Ein Jahr „Fast Lane“ für internationale Pflegefachkräfte: Regierung von Mittelfranken und Landesamt für Pflege ziehen positive Bilanz

(red). Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) sowie dem für die Anerkennungsverfahren zuständigen Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP), im Hinblick auf die „Fast Lane“ für ausländische Pflegefachkräfte optimiert. Es wurden zentrale Ansprechpartner für bayerische Unternehmen und Anerkennungssuchende mit einem ausländischen Abschluss in den Pflegefachberufen geschaffen.

Nach einem Jahr lässt sich feststellen, dass die „Fast Lane“ zu einer Beschleunigung des Einreiseverfahrens sowie des Anerkennungsverfahrens von dringend gesuchten Pflegefachkräften aus Drittstaaten beiträgt.

Die Ausgangslage

Der Bedarf an ausländischen Pflegefachkräften ist in den vergangenen Jahren auch in Bayern signifikant gestiegen. Die Gewinnung ausländischer Pflegefachkräfte stellt einen von mehreren wichtigen Bausteinen zur langfristigen Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflege dar und hat an Bedeutung gewonnen.

Daher hat die Bayerische Staatsregierung im Frühjahr 2023 Beschleunigungsmaßnahmen im Bereich des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens, des Anerkennungsverfahrens sowie Maßnahmen zur besseren Verzahnung beider Bereiche im Rahmen eines Pilotprojekts für ausländische Pflegefachkräfte („Fast Lane“) beschlossen.

„Fast Lane“ –  Aufenthalts- und anerkennungsrechtliche Verfahren beschleunigt

An der „Fast Lane“ sind neben dem für die Anerkennungsverfahren bayernweit zentral zuständigen LfP insbesondere die beiden bei der Regierung von Mittelfranken angesiedelten Stellen, die ZSEF und die KuBB, beteiligt. Seit dem 1. Juli 2023 fungiert die ZSEF als zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber. Die ZSEF nimmt eine zentrale Vermittlerrolle zwischen den beteiligten Stellen ein, insbesondere zur KuBB und dem LfP. Die Verfahren werden somit für den Arbeitgeber quasi aus einem Guss durchgeführt.

Die Etablierung der „Fast Lane“ hat zu einer deutlichen Optimierung und Beschleunigung der Abläufe innerhalb des beschleunigten Einreiseverfahrens und Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsqualifikationen für Pflegefachkräfte geführt.

Die Bildung fester Teams, die Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie die Priorisierung der Anträge haben wesentlich zur Verkürzung der Verfahrensabschnitte beigetragen. So hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer bei der ZSEF von 9 Wochen auf 6 Wochen zwischen der Vereinbarung und der Erteilung der aufenthaltsrechlichen Vorabzustimmung verkürzt. Die Anerkennungsverfahren beim LfP dauern dann ab Eingang der vollständigen Unterlagen im Rahmen der „Fast Lane“ sogar deutlich unter 5 Wochen.

700 „Fast Lane“ Anträge wurden im ersten Jahr gestellt, davon bereits 300 Verfahren erfolgreich abgeschlossen

Die ZSEF, KuBB und das LfP ziehen eine positive Bilanz für das erste Jahr „Fast Lane“. Die bayerischen Arbeitgeber im Gesundheitssektor haben die „Fast Lane“ rege genutzt und im ersten Jahr mehr als 700 Anträge gestellt. Davon konnten rund 300 Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden.

„Die ‚Fast Lane‘ hat die Grundlage für eine bayernweit einheitliche, digitalisierte und zügige Verfahrensabwicklung geschaffen“, so Regierungspräsidentin Dr. Kerstin Engelhardt-Blum. „Die anerkennungssuchende Pflegefachkraft kann nunmehr deutlich schneller nach Bayern einreisen und früher mit eventuell notwendigen Anpassungsmaßnahmen beginnen.“

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes kann das Verwaltungsverfahren von der Zusage der Fachkraft bis zum ersten Arbeitstag wesentlich verkürzen. Das Verfahren hilft Unternehmen, internationalen Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten in kurzer Zeit die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Mit dem beschleunigten Verfahren verkürzen sich die Anerkennungs- und Visaverfahren deutlich. Ein Vorteil insbesondere, wenn die Fachkraft dringend benötigt wird und im Herkunftsland lange auf einen Visumtermin warten muss. Ziel des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist die Optimierung der Prozessschritte zur Visumerteilung durch adressatenorientierte Beratung der Unternehmen durch die Ausländerbehörde und zielorientierte, gebündelte Vorbereitung des Verfahrens.

Weitergehende Informationen zur Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften: www.zsef.bayern.de

Weitergehende Informationen zur Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung: www.kubb.bayern.de

Weitergehende Informationen Bayerischen Landesamt für Pflege: www.lfp.bayern.de/anerkennung

Foto: Pixabay

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